Daheim statt heim
Jeder Mensch muss frei wählen können, wo und mit wem er leben will. Die meisten Menschen, die pflegebedürftig sind, wollen zu Hause und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Dazu ist es notwendig, dass sogenannte quartiersbezogene Pflegekonzepte – also beispielsweise ein starkes soziales Netz und gute Versorgungsstrukturen im näheren Umfeld – entwickelt und umgesetzt werden. Außerdem müssen alternative Wohn- und Betreuungsformen (Mehrgenerationenwohnungen, Wohngemeinschaften oder Angebote in Tageseinrichtungen) ausgebaut werden.
Pflegende Angehörige umfassend unterstützen
Pflegende Angehörige und nahe stehende Personen sind durch ihre Tätigkeit oftmals einer hohen psychischen und körperlichen Belastung ausgesetzt. Deshalb müssen sie mehr finanzielle Hilfe erhalten und durch entlastende Angebote unterstützt werden. Pflegende müssen einen Anspruch auf eigene medizinische Rehabilitationsmaßnahmen haben, um Krisensituationen und eigene Erkrankungen zu vermeiden oder zu bewältigen.
Einführung eines teilhabeorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriffes
Ein notwendiger Schritt ist die Einführung eines Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der auch psychische und geistige Einschränkungen – wie etwa Demenz – berücksichtigt. Der bisher geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff ist zu eng, zu sehr an konkreten Tätigkeiten (z.B. Haare kämmen, Zähne putzen etc.) und auf körperliche Defizite ausgerichtet. Einschränkungen der Alltagskompetenz werden nicht ausreichend berücksichtigt. So brauchen beispielsweise Demenzkranke vielmehr eine Anleitung als Hilfe über konkrete Tätigkeiten.
Grundsatz „Rehabilitation vor und bei Pflege“ umsetzen
Gute Pflege ist auf den Erhalt und die Rückgewinnung von Fähigkeiten ausgerichtet. Die Verwirklichung einer reaktivierenden und rehabilitativen Pflege darf nicht daran scheitern, dass es zu wenig Personal gibt.
Leistungen der Pflegeversicherung verpflichtend und werterhaltend dynamisieren
Um dem stetigen Wertverlust der Leistungen der Pflegeversicherung entgegenzuwirken, müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zukünftig regelmäßig verpflichtend und regelgebunden dynamisiert – also an die Inflation und die Lohnentwicklung angepasst – werden.
Solidarische Pflegeversicherung zur Pflege-Bürgerversicherung fortentwickeln
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Deshalb sind die Absicherung dieses Risikos und die Sicherstellung würdevoller Pflege gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie müssen gerecht auf viele Schultern verteilt werden. Statt eine unsoziale Zwei-Klassen-Absicherung des Pflegerisikos zu verstärken, muss die Pflegeversicherung langfristig zu einer Pflege-Bürgerversicherung weiterentwickelt werden. Dazu ist es notwendig, alle Einkommensarten – zum Beispiel Kapitaleinkünfte, Mieten und auch freiberuflich Tätige – zur Finanzierung der Pflegeversicherung heranzuziehen. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte einheitlich auf das in der Rentenversicherung (West) geltende Niveau angehoben sowie ein Risikoausgleich zwischen der privaten und sozialen Pflegeversicherung eingeführt werden.
Die SoVD-Stellungnahmen und Broschüren mit weiteren Informationen finden Sie hier.