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Wechsel der Steuerklasse vor Geburt erlaubt
23.01.2009
Ehepaare dürfen vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklassen wechseln, um ein höheres Elterngeld zu beziehen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in zwei Urteilen entschieden. In der Urteilsbegründung heißt es, einen Wechsel der Steuerklasse zur Erhöhung des Nettoeinkommens und damit auch zur Erhöhung des Elterngeldes schließe weder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz noch das Steuerrecht aus.
Vielmehr sei der Wechsel in diesem Fall eine steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit. Geklagt hatten eine Beamtin und eine Bankkauffrau. Sie hatten vor der Geburt die Lohnsteuerklassen gewechselt und so den Elterngeldanspruch um 1.000 und 800 Euro erhöht. Die Elterngeldkasse hatte dieses Vorgehen abgelehnt. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. In beiden Fällen ließen die Richter eine Revision zum Bundessozialgericht zu (Az.: L 13 EG 40/08, L 13 EG 51/08).
