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Neues Urteil zum Kindergeld
15.12.2008
Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ihre schwangere Tochter. Dies gilt auch, wenn die Tochter nicht nach einem Ausbildungsplatz suchen konnte. Dies entschied jetzt das Finanzgericht Köln. Bislang haben Eltern nur Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr erwachsenes Kind eine Ausbildung macht oder einen Ausbildungsplatz sucht.
Entscheidend sei laut Urteil im vorliegenden Fall jedoch die Tatsache, dass die Tochter grundsätzlich eine Ausbildung anstrebe. Das Kölner Finanzgericht ließ jedoch Revision beim Bundesfinanzhof zu. Dieser hatte entschieden, dass kein Kindergeld gezahlt wird, wenn Kinder ihre Ausbildung für die Kindererziehung unterbrechen (Az.: 10 K 64/08).
