SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
Startseite Ihres Sozialverbandes > Sozial aktuell > Pflege > Aktuelles > Selbstständigkeit bei ausländischen Pflegekräften abgelehnt
Selbstständigkeit bei ausländischen Pflegekräften abgelehnt
20.11.2008
Ausländische Pflegekräfte dürfen in deutschen Haushalten nicht als formal Selbstständige arbeiten. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden. Die bisherige Praxis vieler Familien, aus finanziellen Gründen ausländische Pflegekräfte als Selbstständige zu beschäftigen, ist damit illegal, da es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt.
Das Münchener Amtsgericht schließt sich damit der Ansicht vieler deutscher Behörden an. Der angeklagte Anwalt, der in großem Umfang und gegen Gebühr Pflegekräfte aus Osteuropa nach Deutschland vermittelt hatte, muss nun ein Bußgeld zahlen (Az.: 1115 OWi 298 Js 43 552/07).
