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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Berufliche Auszeit zur Betreuung der Enkelkinder

14.11.2008

Ab dem kommenden Jahr können Großeltern zur Betreuung ihrer Enkelkinder eine berufliche Auszeit nehmen. Diese Erweiterung der Elternzeit verabschiedete nun der Bundestag. Die Großeltern erhalten zwar kein Elterngeld, können sich aber maximal drei Jahre lang um ihre Enkel kümmern. Die Großelternzeit ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft.

So muss ein Elternteil des Kindes entweder minderjährig sein oder aber sich bei Volljährigkeit im letzten oder vorletzten Jahr der schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Darüber hinaus müssen die Großeltern mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben. Mit dieser Reform hat die Bundesregierung nun einen Rechtsanspruch geschaffen - diesem muss auch der jeweilige Arbeitgeber bei Beantragung der Großelternzeit nachkommen.

 




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