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Ausbildungsplatzsuche: Mit Meldung Rente sichern
11.08.2008
Wer nach seinem Schulabschluss noch keine Lehrstelle hat, sollte sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Damit können Nachteile bei späteren Rentenzahlungen vermieden werden. Dies teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Zwar erhalten die Schulabgänger kein Arbeitslosengeld, allerdings wird die Zeit der Lehrstellensuche bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Dadurch können einerseits Rentensteigerungen entstehen, andererseits werden generelle Rentenansprüche gesichert. Daher sollten sich Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur melden. Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsplatzsuche mindestens einen Monat dauert.
