SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Neue Nummern für Beantragung der Rente
07.08.2008
Neurentner müssen ab sofort bei Beantragung ihrer Rente der Rentenkasse die International Bank Account Number (IBAN) und den Bank Identifier Code (BIC) mitteilen. Diese beiden Nummern ersetzen zukünftig die Bankleitzahl und die Kontonummer. Seit einiger Zeit werden sie von den Banken auf den Kontoauszügen abgedruckt und sollen für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum sorgen.
Allerdings benötigen nur diejenigen, die ab Juli 2008 ihre Rente beantragen oder ihre Rente auf ein anderes Konto auszahlen lassen möchten, die neuen Nummern IBAN und BIC. Bei den bereits bestehenden Rentenzahlungen werden Kontonummer und Bankleitzahl automatisch Ende dieses Jahres auf IBAN und BIC umgestellt.
