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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Einkommensgrenze bei Kinderzuschlag wird gesenkt

10.04.2008

Ab 1. Oktober werden mehr Eltern Anrecht auf den Kinderzuschlag haben. Der Zuschlag von monatlich 140 Euro steht geringverdienenden Berufstätigen zu, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt der Kinder reicht. Die Mindesteinkommensgrenze wird auf 600 Euro bei Alleinerziehenden und 900 Euro bei Paaren vereinheitlicht.

Oberhalb der Mindestgrenzen wird das Einkommen künftig nur zu 50 Prozent statt bisher zu 70 Prozent angerechnet. Durch diese Maßnahme sollen ab Oktober 250.000 Kinder von dem Zuschlag profitieren, das wären 150.000 mehr als derzeit.

 




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