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Kirchliche Pflegeheime zur Aufnahme Bedürftiger verpflichtet
21.11.2007
Auch kirchliche Pflegeheime müssen Bedürftige aufnehmen. Die Verpflichtung zur Aufnahme sozial bedürftiger Menschen verstößt nicht gegen das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter sehen die Erfüllung der gesetzlichen Belegungspflicht durch vom Staat geleistete Zuschüsse zu den Investitionskosten der Heime gerechtfertigt.
Damit wies das Gericht die Klage einer zur Caritas gehörenden Betreibergesellschaft zurück. Diese hatte sich gegen die Verpflichtung gewandt, eine bestimmte Anzahl von Heimplätzen mit sozial Bedürftigen zu belegen.
Aktenzeichen: 2 BvR 1095
