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Pflegekosten von der Steuer absetzbar
03.08.2007
Ausgaben für die eigene Pflege können prinzipiell steuerlich geltend gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor. Danach sind auch Pflegekosten der niedrigsten Stufe als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Dies gilt auch für Heimbewohner, die in Pflegestufe Null eingeordnet sind und die Kosten für ihre Pflege selbst tragen müssen.
Bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit spiele es bei der steuerlichen Beurteilung auch keine Rolle, ob der Steuerpflichtige wegen seiner Pflegebedürftigkeit in das Heim umgezogen oder erst nach dem Umzug pflegebedürftig geworden sei. (Bundesfinanzhof München, Az. III R 39/05)
