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Schwerbehindertenausweis berechtigt zum Fahren in Umweltzonen
24.07.2007

Fahrverbote nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz können für Menschen mit Behinderung aufgehoben werden. Fahrzeuge können von umweltbezogenen Fahrverboten ausgenommen werden, in denen Menschen fahren oder befördert werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind. Als Nachweis gelten die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“.
Nach einer seit März 2007 gültigen Verordnung sind ältere Fahrzeuge, die keine moderne Abgasreinigung besitzen, in so genannten „Umweltzonen“ nicht zugelassen. Diese Fahrverbotszonen können von Städten und Gemeinden zur Verminderung der Luftverunreinigungen eingerichtet werden. Der Zugang wird über Plaketten geregelt, die je nach Schadstoffklasse des Fahrzeugs in verschiedenen Farben vergeben werden. Übersteigt der Schadstoffausstoß die Grenzwerte, wird keine Plakette erteilt.
