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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Wann bleiben Ferienjobs sozialversicherungsfrei?

23.07.2007

Gerade im Sommer bessern zahlreiche Schüler und Studierende ihre Kasse mit Ferienjobs auf. Allerdings werden nur bei kurzfristigen Beschäftigungen und Jobs mit einer Entlohnung von maximal 400 Euro monatlich keine Sozialabgaben fällig. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin. Bei Vereinbarung einer kurzfristigen Beschäftigung, darf der Arbeitsvertrag längstens für zwei Monate oder 50 Arbeitstage gelten.

 

Auch wer im Jahr mehrmals bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, darf diese Zeiten nicht überschreiten, wenn der Job sozialversicherungsfrei bleiben soll. Vorteil dieser Beschäftigungsart ist allerdings, dass das Gehalt und die Zahl der Arbeitsstunden nicht reglementiert sind. Bei sogenannten Dauerbeschäftigungen dürfen studentische Arbeitskräfte bis zu 400 Euro verdienen, ohne selbst Sozialabgaben leisten zu müssen. Der Arbeitgeber führt in diesem Fall eine Pauschale von 15 Prozent an die Rentenversicherung ab.




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