Überteuerte Totenscheine: Abzocke der Hinterbliebenen


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Überteuerte Totenscheine: Abzocke der Hinterbliebenen

Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen die Hinterbliebenen die Kosten tragen – unter anderem auch für den Totenschein. Oftmals berechnen Ärzte dafür zu hohe Beträge. So auch bei einem SoVD-Mitglied. Das sollte man aber nicht auf sich beruhen lassen.

Immer öfter hört man in den Medien von überteuerten Totenscheinen. Dabei geht es um die Rechnung, die Ärzte ausstellen, wenn sie den Toten untersuchen und das entsprechende Dokument erstellen. Auch das SoVD-Mitglied Margarete A. (Name geändert) hat nach dem Tod ihres Mannes eine Rechnung bekommen, in der die Posten deutlich zu hoch angesetzt waren. Insgesamt musste sie über 170 Euro zahlen.

„Ich war geschockt und wusste nicht, was zu tun ist. Man kennt sich ja nicht aus. Ich stand alleine da, meine Kinder hätten das auch nicht gewusst“, erzählt die Witwe aus dem Landkreis Cuxhaven. Gezahlt hat sie die Rechnung trotzdem.

Katharina Lorenz, Sozialberaterin im SoVD-Beratungszentrum Hannover, hat sich den Fall genauer angesehen: „In der Gebührenordnung für Ärzte ist klar aufgeführt, welche Posten mit welchen Sätzen abgerechnet werden können. Insgesamt dürfen die Kosten nicht höher als rund 77 Euro für einen Totenschein liegen.“

Damit ist klar: Margarete A. hat definitiv zu viel bezahlt. Berechnet wurde unter anderem ein Wochenend- und Feiertagszuschlag. „Das geht nicht. Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Ärzte das berechnen“, so Lorenz weiter. Außerdem sei die Leichenschau mit einem Satz von 3,5 berechnet worden. „Das geht eigentlich nur in Ausnahmefällen und muss sehr gut begründet werden.“ Sie rät den Hinterbliebenen, sich die Rechnung des Arztes, die sie entweder direkt oder über das Bestattungsinstitut erhalten, genau anzugucken. „Gerade auf die zugeschummelten Extras muss man achten. Wenn man sich manche Rechnung anguckt, könnte man meinen, dass einige Ärzte die Situation der Angehörigen ausnutzen“, kritisiert die SoVD-Beraterin.

„Wer das Gefühl hat, dass seine Rechnung ebenfalls zu hoch ist, sollte sich auf alle Fälle an die Verbraucherzentrale wenden“, so Lorenz weiter. Der SoVD selbst dürfe zu diesem Thema leider nicht beraten. Die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de oder unter 0511/911960. „Außerdem sollte man sich bei der Ärztekammer über den jeweiligen Arzt beschweren. Sie kann die schwarzen Schafe dann gezielt angehen.“




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