Auf der sicheren Seite: Patientenverfügung überprüfen


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Auf der sicheren Seite: Patientenverfügung überprüfen

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) sorgt für Unsicherheit: Nach Meinung der Richter könnten viele Patientenverfügungen in Deutschland ungültig sein, da bestimmte Klauseln zu allgemein formuliert sind.

Wer möchte, dass Angehörige ihn in bestimmten Notsituationen sterben lassen, muss ganz konkrete Maßnahmen beschreiben. So reicht es etwa nicht aus, allgemein auf „lebensverlängernde Maßnahmen“ zu verzichten. Vielmehr müssen diese ganz deutlich benannt werden (zum Beispiel künstliche Ernährung oder Beatmung). Ist dies nicht der Fall, kann es sein, dass die Patientenverfügung unwirksam ist. Deshalb sollte jeder, der ein solches Dokument besitzt, genau hinschauen und sich umfassend beraten lassen – etwa beim SoVD.

„Wir beraten sehr ausführlich und rechtsverbindlich. Mit unserer Patientenverfügung sind die vom BGH geforderten Standards auf alle Fälle erfüllt“, betont Sozialberaterin Katharina Lorenz. Gerade für diesen Punkt nähmen sich die speziell geschulten SoVD-Berater viel Zeit.

Wer eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht erstellen lassen möchte, kann sich direkt an sein SoVD-Beratungszentrum wenden.




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