Kasse muss Navi für Blinde zahlen


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Kasse muss Navi für Blinde zahlen

Damit sich Blinde in ihrer Umgebung besser orientieren können, müssen Krankenkassen für sie ein GPS-System zahlen. Dieses ist einem Navigationsgerät sehr ähnlich und ermöglicht das sogenannte vorausschauende Gehen. Das Sozialgericht in Berlin entschied jetzt, dass das Gerät ein völlig selbstständiges Bewegen ermögliche und so ein erforderliches Hilfsmittel sei.

Geklagt hatte eine blinde Frau, die von ihrer Krankenkasse die Kosten für das GPS-System erstattet bekommen wollte. Das lehnte die Kasse jedoch zunächst ab. Begründung: Die Frau benutze einen Langstock, sie komme damit gut aus und deshalb benötige sie das Navi nicht.

Das sahen die Richter anders. Das Gerät sei ein wichtiges Hilfsmittel, das - im Gegensatz zu einem Langstock - ansagt, auf welcher Straße man sich befindet, wie die Entfernung ist oder aber wo der nächste Supermarkt ist. Deshalb könne die Frau nicht nur auf ihren Langstock verwiesen werden. Außerdem seien keine günstigeren Alternativen zu dem Navi vorhanden. Die existierenden Anwendungen für Smartphones hätten nicht die gleichen Vorteile (Az.: S 89 KR 1636/14).




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