Krebs: Kasse muss Radiojod-Therapie im Krankenhaus zahlen


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Krebs: Kasse muss Radiojod-Therapie im Krankenhaus zahlen

Erkrankt ein Patient an Schilddrüsen-Krebs, wird er oft mit einer sogenannten Radiojod-Therapie behandelt. Dabei erhält er radioaktiv angereichertes Jod. Das führt dazu, dass er radioaktiv strahlt. Auch die Ausscheidungen sind belastet und müssen entsprechend entsorgt werden. Deshalb erfolgt die Behandlung grundsätzlich vollstationär im Krankenhaus. Die Kaufmännische Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten dafür allerdings ab.

Die Begründung: Die Versorgung im Krankenhaus erfolge nur aus strahlenschutzrechtlichen Gründen. Aus medizinischer Sicht könne sie auch ambulant erfolgen.Dem widersprachen jetzt die Richter am Bundessozialgericht: Die Behandlung sei sehr wohl medizinischen notwendig gewesen - ebenso wie der Krankenhausaufenthalt. Denn diese Art der Therapie dürfe nur in einem Krankenhaus erfolgen (Az.: B 1 KR 18/15 R).




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