SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Was gibt es Neues für uns Frauen in der Sozialgesetzgebung?
29.04.2006
Redebeitrag Edda Schliepack, Vorsitzende Sozialpolitischer Ausschuss Kreisfrauenkonferenz, Burgdorf
Sehr geehrte Frau Seffers,sehr geehrte Frau Weilert-Penk (stellv. Bürgermeisterin),sehr geehrte Frau Schramme-Haack, liebe Damen,
im Namen des SoVD Niedersachsen bedanke ich mich herzlich für die Einladung zu Ihrer Kreisfrauenkonferenz. Ich bin gebeten worden, zu dem Thema „Was gibt es Neues für uns Frauen in der Sozialgesetzgebung“ zu referieren und Ihnen einige Impulse mit auf den Weg zu geben. Um ausreichend Zeit für Diskussionen und Gespräche zu geben, werde ich mich in meinen Ausführungen auf die Themen Rente und Pflege beschränken und nur kurz auf die Gesundheitsreform eingehen.
Wer in diesen Tagen die Zeitung aufschlägt, liest immer wieder die gleichen schlechten Nachrichten: Nullrunden für Rentnerinnen und Rentner, späterer Renteneintritt, Milliardenlöcher bei den Gesundheitskosten und der Pflegeversicherung, sinkende Geburtenraten, mehr Arbeitslose. Steht Deutschland vor dem Kollaps? Ist der Sozialstaat in Gefahr? Angesichts dieser Meldungen drängt sich dieser Eindruck auf.
Und meine Damen, Sozialminister Franz Müntefering trägt sein übriges dazu bei und kündigt anlässlich des Rentenberichts weitere Nullrunden bis einschließlich 2008 an. Und es drohen noch weitere Nullrunden. Für die Rentnerinnen und Rentner bedeutet das bei steigenden Lebenshaltungskosten in den nächsten Jahren massive Kaufkraftverluste. Das sind bittere Aussichten gerade für Rentnerinnen und Rentner mit einer kleinen Rente.
Doch es soll nicht ausschließlich bei den Nullrunden bleiben: Nein, Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre! Und das bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation der Älteren, die es nicht schafft, dass die Menschen das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren überhaupt erreichen. Und was bedeutet das für uns Frauen?
Die Rente mit 67 Jahren werden wir Frauen mit Sicherheit am wenigsten in Anspruch nehmen. Zwar werden drei Jahre Erziehungszeit pro Kind als Beitragszeit anerkannt, doch die tatsächliche Unterbrechung der Erwerbstätigkeit ist doch häufig wesentlich länger.
Diese lückenhafte Erwerbsbiografien und niedrig bezahlten Beschäftigungsverhältnisse von uns Frauen ermöglichen vielfach keine ausreichende Alterssicherung. Der Aufbau einer privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge wird insbesondere Bezieherinnen und Beziehern niedriger Einkommen – und damit überwiegend für uns Frauen – erheblich erschwert, da wir nicht über die erforderlichen Mittel für eine private Vorsorge verfügen. Auch werden Frauen in vielen privaten Altersvorsorgeprodukten diskriminiert. Um die gleiche Versicherungslücke auszufüllen, müssen Frauen 15 % mehr Beiträge bei der privaten Altersvorsorge aufwenden als Männer.
Doch was kann und muss getan werden, damit Frauen auf eine eigenständige Rente zurückgreifen können?
In erster Linie dürfen Frauen nicht länger in Minijobs und Teilzeitarbeit abgedrängt werden. Es kann nicht sein, dass der Niedriglohnsektor, der vor allem von Frauen besetzt ist, immer weiter ausgedehnt wird. Auch werden Frauen bei gleicher Qualifizierung immer noch schlechter bezahlt als Männer. Diese Lohndiskriminierung muss konsequent abgebaut werden. Unverzichtbar ist auch der flächendeckende Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten. Nur so ist es möglich, dass Frauen und Männer Beruf und Familie vereinbaren können. Immer wieder macht der SoVD deutlich, wie wichtig ein flächendeckendes Kinderbetreuungsangebot ist, damit Frauen auf eine geradlinige Erwerbsbiografie zurückblicken können und im Alter auf eine eigenständige Alterssicherung greifen können. .
Lassen Sie uns nun einen Blick auf die Witwenrente werfen. Niedrig sind die Witwenrenten schon heute. Gekürzt wurden sie 2001 im Zuge der Riester-Reform von 60 auf 55 Prozent. Natürlich schlagen auch die Rentenkürzungen der Rentenreformen 2004 voll auf die Witwenrenten durch. Nach wie vor hat die Witwenrente die überaus wichtige Funktion, die jahrzehntelange Benachteiligung der Frauen durch Familienarbeit sowie Nachteile in Arbeit und Beruf auszugleichen. Sie ist unverzichtbar und anstatt weiter die Renten zu kürzen, sollte das Hauptproblem der gesetzlichen Rentenversicherung angefasst werden: die Massenarbeitslosigkeit und die Erosion der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze.
Meine Damen,
zu hören ist nur noch: hier Kürzungen, da mehr Zuzahlungen! Die Reformen haben alle kräftig zur Kasse gebeten. Teuer zu stehen kam den Patientinnen und Patienten auch die Gesundheitsreform. Allein bei der Arzneimittelversorgung sind die Patienten extrem belastet worden: Keine Erstattung rezeptfreier Arzneimittel mehr von den Krankenkassen. Höhere Zuzahlungsregelungen und Abschaffung der Härtefallregelung für einkommensschwache Personen.
Betroffen von diesen Maßnahmen sind besonders Frauen, denn sie haben meist weniger Geld zur Verfügung, gehen häufiger zum Arzt und nehmen mehr Medikamente. Da wirken sich Zuzahlungen aus.
Nun soll die Arzneimittelversorgung am 1. Mai per Gesetz wirtschaftlich verbessert werden. Der SoVD begrüßt dieses Gesetz und hält es für notwendig, die Ausgaben für Medikamente zu reduzieren. Jedoch muss bei allen Bemühungen, die Kosten für Arzneimittel zu reduzieren, gewährleistet sein, dass die medikamentöse Versorgung der Patienten stets auf höchstem Niveau erfolgt. Bei einigen Regelungen sehen wir allerdings die Gefahr, dass sie sich zu Lasten der Patientinnen und Patienten auswirken werden.
So zum Beispiel bei der Absenkung der Festbeträge. Sollten die Arzneimittelhersteller ihre Preise nicht auf das abgesenkte Festbetragsniveau reduzieren, so wird sich dies negativ auf die Patientinnen und Patienten auswirken. Denn sie müssen erhebliche Zuzahlungen leisten, wenn sie nicht auf ein anderes Medikament aus der Wirkstoffgruppe, welches zum Festbetrag erhältlich ist, umgestellt werden möchten.
Aus unserer Mitgliedschaft erreichen uns immer wieder Berichte, wonach Ärzte sich unter Hinweis auf ein angebliches Arzneimittelbudget weigern, medizinisch indizierte Arzneimittel zu verschreiben. Gerade Patienten mit Erkrankungen, die eine kostenaufwendige medikamentöse Behandlung erfordern, werden des Öfteren von Ärzten abgewiesen. Dabei werden sie mit Aussagen konfrontiert wie: „Sie sind mir zu teuer. Ich kann mir Patienten wie Sie nicht leisten“. Bei einer künftigen Regresspflicht der Ärzte sehen wir als Verband die Gefahr, dass sich diese Tendenz – kostenaufwendige Patienten abzulehnen – in Zukunft noch verschärfen wird.
Durch die geplante Anhebung der Mehrwertsteuer wird das erhoffte Einsparziel von insgesamt 1,3 Milliarden Euro nicht erreicht. Wir plädieren deshalb dafür, den Mehrwertsteuersatz bei Arzneimitteln zu halbieren. Mit einer solchen Maßnahme können die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Arzneimittelbereich erheblich gesenkt werden.
Eine weitere Möglichkeit die Arzneimittelpreise zu senken ist, eine Positivliste einzuführen, die alle erstattungsfähigen Arzneimittel aufführt.
Lassen Sie uns nun zum Bereich Pflege und damit zur Versorgung unserer Angehörigen wechseln. Ein Bereich für den sich vorwiegend Frauen verantwortlich fühlen.
Wie Ihnen allen bekannt ist, steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in der Bundesrepublik Deutschland ständig an. Derzeit sind ca. 2 Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa 1,4 Millionen werden im häuslichen Bereich – in der Regel von Familienmitgliedern - gepflegt. Nur knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen sind in Pflegeheimen untergebracht. Die Familie ist also weiterhin "der größte Pflegedienst der Nation". Und es sind hauptsächlich Frauen, die sich für die Pflege von Familienmitgliedern verantwortlich fühlen.
Für die Zukunft ist mit einem weiteren Anstieg der Pflegebedürftigen zu rechnen. Frauen sind von dieser steigenden Pflegebedürftigkeit in doppelter Weise betroffen. Zum einen haben sie eine höhere Lebenserwartung; dies bedingt, dass sie häufiger als Männer zu Pflegefällen werden. Zum anderen müssen sie - aufgrund der immer noch weitgehend bestehenden familiären Arbeitsteilung – öfter als Männer auf stationäre bzw. ambulante Pflegeangebote zurückgreifen.
In 73 Prozent der Fälle wird die häusliche Pflege hauptsächlich von Frauen geleistet. Die mit dieser Arbeit verbundenen Belastungen haben in der Vergangenheit häufig dazu geführt, dass Frauen ihre Erwerbsarbeit reduziert oder sogar unterbrochen bzw. aufgegeben haben. Allerdings sinkt angesichts der Arbeitsmarktlage die Bereitschaft, die eigene Erwerbsarbeit zu reduzieren oder gar aufzugeben.
Um hier entgegenzuwirken, Pflege und Beruf zu vereinbaren, ist es wichtig, die häusliche Pflege zu stärken. Die Pflegebereitschaft in Deutschland ist hoch – und der volkswirtschaftliche Nutzen ist es auch“! Wer vor diesem Hintergrund die ambulante und häusliche Pflege in Deutschland stärken will, muss pflegende Angehörige entlasten und unterstützen. Aus diesem Grund setzt sich der SoVD für die Einführung eines Pflegezeitgesetzes ein. Nur so kann die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglicht bzw. verbessert werden.
Mit einem Pflegezeitgesetz kann flexibel bei akutem Pflege- oder Krankheitsfall oder zur Sterbebegleitung eine Auszeit genommen werden oder die Arbeitszeit reduziert werden. Diese Auszeit soll genutzt werden, um die Pflege zu reflektieren und eine professionelle Hilfe zur Pflege zu organisieren.
Bisher waren die Betroffenen gezwungen, entweder ihren Beruf aufzugeben, sich in die eigene Arbeitsunfähigkeit zu flüchten oder den pflegebedürftigen Angehörigen stationär einzuweisen.
Zur Unterstützung der häuslichen Pflege hält der SoVD eine trägerunabhängige Pflegeberatung aus einer Hand für unumgänglich.
Positiv im Pflegebereich zu bewerten ist, dass künftig die Pflegekosten steuerlich stärker berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung beschlossen. Jetzt können endlich Pflegebedürftige und Steuerpflichtige profitieren, wenn sie hohe Aufwendungen haben, die über die Pflegeversicherung hinausgehen.
Bisher konnten 20 Prozent der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Maximal 600 Euro wurden bis zum vergangenen Jahr bei der Einkommenssteuererklärung gut geschrieben.
Ab diesem Jahr verdoppeln sich die Beiträge, vorausgesetzt, die gepflegte oder betreute Person ist pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder für sie werden Leistungen der Pflegeversicherung erbracht. Begünstigt sind ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen, die entweder in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen oder der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden.
Zusätzlich berücksichtigt werden kann nur der Pflege- und Betreuungsaufwand, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgeht. Die Steuerentlastung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro anstatt bisher 600 Euro.
Meine sehr geehrten Damen,
ich hoffe, ich konnte Ihnen einen aktuellen Sachstand zur Rente, zur Pflege und zur Gesundheitsreform geben. Bei all diesen Reformen sind die Einschnitte für uns Frauen erheblich. Es ist an uns, mit Adlersaugen zu wachen, um schnell handeln zu können. Die Gleichberechtigung von Frauen ist noch lange nicht erreicht. Der SoVD und die Frauen im SoVD werden auch zukünftig Stellung beziehen, Einfluss nehmen und sich für die Belange und Bedürfnisse von Frauen einsetzen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
