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Schulabgänger - Ausbildungssuche
16.08.2006
Schulabgänger: Wer Ausbildung sucht, kann Rentenansprüche sichern
Schulabgänger auf Ausbildungsplatzsuche können spätere Rentennachteile vermeiden, wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.
Selbst wenn kein Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit besteht, wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit anerkannt. Das kann später die Rente erhöhen und sogar Rentenansprüche begründen.
Dies gilt für alle Ausbildungsplatzsuchende, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich beim Arbeitsamt für mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden. Wer weitere Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800-100 480 10 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
