SoVD Niedersachsen: Hoher Andrang bei Beratung zum BSG-Urteil
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SoVD Niedersachsen: Hoher Andrang bei Beratung zum BSG-Urteil
07.07.2006
SoVD Niedersachsen: Hoher Andrang bei Beratung zum BSG-Urteil
Täglich kommen nun immer mehr Mitglieder zum SoVD Niedersachsen, um sich zum aktuellen BSG-Urteil zu Erwerbsminderungsrenten beraten zu lassen.
In einem Musterverfahren hatte das BSG festgestellt, dass Abschläge auf Renten wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung rechtswidrig sind, wenn die Versicherten bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Der SoVD Niedersachsen bietet seinen betroffenen 13400 Mitgliedern seit mehreren Wochen an, die vorliegenden Einzelfälle alle nochmals zu überprüfen. Dazu wird den Rentenbeziehern empfohlen, einen Besprechungstermin im jeweils zuständigen Sozialberatungszentrum zu vereinbaren. Außerdem bittet der Verband die Betroffenen, auch Nichtmitglieder auf die Beratungsmöglichkeiten des SovD hinzuweisen.
Weitere Informationen:
Zum Artikel "Was Sie jetzt tun sollten"
Zur Pressemeldung des Urteils