SoVD-Positionen


SoVD - Sozialverband Deutschland e.V. - Startseite

SoVD-Grundsatzpositionen zum Thema Behinderung

Dafür macht sich der SoVD stark:

Hier die Beschreibung des Bildes

Rechte behinderter Menschen als Menschenrechte anerkennen

Politik für Menschen mit Behinderungen muss Ausgrenzung und Diskriminierung entgegentreten und für die Gleichstellung der Betroffenen sorgen. Menschen mit Behinderungen müssen selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sein. Das geht allerdings nur, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht, die notwendige Infrastruktur vorgehalten und die finanziellen Mittel in Bund, Ländern und Kommunen sichergestellt werden.

UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 geltendes deutsches Recht und muss somit zügig umgesetzt werden. Betroffenenverbände müssen an diesem Prozess beteiligt werden. Es ist notwendig, dass Bund, Länder und Kommu-nen Aktionspläne mit der Beteiligung dieser Verbände erarbeiten und weiterentwi-ckeln. Ziel muss es sein, Behinderung als gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und behinderte Menschen wertzuschätzen, öffentliches Bewusstsein für ihre Rechte zu schaffen und Barrieren auch in den Köpfen abzubauen.

Gemeinsames Lernen – inklusive Schule verwirklichen

Der SoVD setzt sich dafür ein, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam lernen können. Alle Teile der Bildungskette – Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführende Schulen, Studium, Aus- und Weiterbildung sowie lebenslanges Lernen – müssen dabei einbezogen, keine Schulform und keine Schulstufe darf ausgeklammert werden. Kinder mit Behinderungen haben – wie alle anderen Kinder auch – das Recht, eine Regelschule zu besuchen. Der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. hat sich dafür eingesetzt, dass dieses Recht auch im Niedersächsischen Schulgesetz verankert wird.

Berufliche Teilhabe behinderter Menschen sichern

Insbesondere für behinderte Menschen bedeutet Arbeit, dass sie ein selbstbestimm-tes Leben führen und aktiv Teil der Gesellschaft sein können. Allerdings sind sie überdurchschnittlich oft und lange arbeitslos. Zudem sind in Niedersachsen noch immer fast 30.000 Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen be-schäftigt. Damit behinderte Menschen nicht weiterhin vom Arbeitsmarkt ausge-schlossen sind, benötigen sie gute Ausbildungsmöglichkeiten und qualifizierte Jobs.

Unternehmen in die Pflicht nehmen

Unternehmen sind in ganz besonderer Weise dafür verantwortlich, dass Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Deutlich wird diese Verantwortung etwa durch die sogenannte gesetzliche Beschäftigungspflicht. Die-se sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Der SoVD setzt sich dafür ein, dass diese Pflichtquote wieder auf sechs Prozent erhöht wird. Denn: Das Ziel, dass die Arbeitslosenquote der Menschen mit Behinderung zurückgeht, ist bislang nicht erreicht worden. Außerdem muss die Abgabe für die Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht über längere Zeit nicht nachkommen, deutlich erhöht werden. Insgesamt sollten Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen vorrangig an die Unternehmen vergeben werden, die die Beschäftigungspflicht erfüllen.

Umfassende Barrierefreiheit schaffen

Eine barrierefreie Umwelt ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit behinderte Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen und sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen können. Dabei kommt Barrierefreiheit allen Menschen – beispielsweise auch Senioren – zugute. Barrierefreiheit meint in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur den problemlosen Zugang zu Gebäuden oder Wegen, sondern auch die Nutzung von Automaten, Internetseiten oder Dienstleistungen.

Die SoVD-Stellungnahmen und Broschüren mit weiteren Informationen finden Sie hier.




>> Zum Seitenanfang