Sprungmarken

SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

Startseite Ihres Sozialverbandes > Sozial aktuell > Gesundheit > Aktuelles > Kein Anspruch auf Krankenakte im Original


Kein Anspruch auf Krankenakte im Original

Ein Patient hat keinen Anspruch darauf, seine Krankenakte im Original zu bekommen. Er kann allerdings Einsicht in die Unterlagen nehmen oder sich Kopien schicken lassen. Dafür muss er jedoch die anfallenden Kosten übernehmen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt hervor.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Anwalt den behandelnden Arzt gebeten, ihm die Krankenakte seines Mandanten zuzusenden. Der Mediziner reagierte jedoch nicht auf diese Anfrage. Der Anwalt verlangte daraufhin die Zusendung einer Kopie. Nachdem der Arzt sich erneut nicht meldete, erhob er Klage. Den Richtern zufolge hat der Arzt nicht rechtswidrig gehandelt. Denn: Der Anwalt hätte bei seiner Anfrage versichern müssen, dass der Patient die anfallenden Kosten trägt. Ohne diese Erklärung sei der Arzt nicht verpflichtet, Kopien zu verschicken (Az.: 8 W 20/11).

Bei diesen oder ähnlichen Fragen steht Patienten die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit Rat und Tat zur Seite:

Beratungstelefon: 0800/0117722 (aus dem Festnetz kostenfrei)
E-Mail: hannover@upd-online.de

Träger der hannoverschen Beratungsstelle ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.




Service Navigation:


>> Zum Seitenanfang