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Sozialhilfe: Senioren müssen nicht unbedingt umziehen
Sozialhilfe: Senioren müssen nicht unbedingt umziehen
Das Sozialamt kann von älteren sozialhilfeabhängigen Menschen nicht generell den Umzug in eine günstigere Wohnung verlangen. Das geht jetzt aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes hervor. Vielmehr müsse die zuständige Behörde im Einzelfall prüfen, ob der Umzug zumutbar sei. Dabei müssten aber nicht nur das Alter oder die Gebrechlichkeit des Betroffenen berücksichtigt werden, sondern auch, ob die Miete möglicherweise nur knapp über dem angemessenem Betrag liege.
In dem verhandelten Fall hatte eine 81-Jährige auf die Übernahme ihrer vollständigen Unterkunftskosten geklagt. Der Sozialhilfeträger hatte die Zahlung zunächst verweigert, da die Miete um 60 Euro zu hoch war. Daraufhin hätte sich die Seniorin eine neue Wohnung suchen müssen. Die Richter stellten jedoch fest, dass ein Umzug in diesem Fall unzumutbar sei (Az.: B 8 SO 24/08 R).
