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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Kein Kindergeld bei Auslandsstudium

Eltern erhalten für ihre Kinder nur Kindergeld, wenn diese in Deutschland oder in der EU studieren. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschieden. Die Ausbildung in einem Nicht-EU-Land könne hingegen zum Wegfall des Kindergeldes führen.

Im verhandelten Fall studierte das Kind in den USA. Die Münchener Richter machten deutlich, dass Kinder bei einem längeren Studium im Ausland nachweisen müssen, dass sie ihre Semesterferien in der Wohnung der Eltern verbringen. Nur so würden sie den Wohnsitz bei den Eltern behalten, was eine Voraussetzung für die Kindergeldzahlung sei (Az.: III R 52/09).




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