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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden

Die bisherige Berechnungsmethode der Leistungen für die über sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland verstößt gegen das Grundgesetz und muss überarbeitet werden. Das geht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hervor. Dabei beanstandeten die Richter jedoch nicht die Höhe der Regelsätze. Vielmehr müsse der Gesetzgeber bis Ende 2010 die Leistungen neu definieren und für Kinder neu berechnen. Kritisch gesehen wurde darüber hinaus, dass die bisherige Berechnung nur einen durchschnittlichen Bedarf berücksichtige. Menschen in besonderen Situationen - wie etwa Kinder - blieben bislang unberücksichtigt.

Der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für die Menschen im Hartz-IV-Bezug und deren Familien. Die Karlsruher Richter haben deutlich gemacht, dass die bisherige Festsetzung der Regelleistung gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstößt“, sagt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer im Hinblick auf die Entscheidung. Damit bestätige das Urteil zentrale Forderungen des SoVD nach mehr Transparenz und einem Ende der Willkür bei der Festsetzung der Regelleistungen. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung schnell und zielgerichtet handelt, um den Vorgaben der Verfassungshüter gerecht zu werden. Die Bundesregierung muss umgehend Maßnahmen ergreifen und darf die Frist, die die Verfassungsrichter gesetzt haben, nicht bis zum Ende ausreizen“, fordert Bauer weiter.




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