SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
Startseite Ihres Sozialverbandes > Sozial aktuell > Rente > Aktuelles > Altersteilzeit: Förderung endet erst 2015
Altersteilzeit: Förderung endet erst 2015
08.12.2009
Für viele Beschäftigte ist die Altersteilzeit eine besonders geschätzte Form der Teilzeitarbeit im Alter. Denn: Das frühere Ausscheiden aus dem Unternehmen wird finanziell abgemildert. Viele vertreten derzeit die Auffassung, dass das Altersteilzeitgesetz Ende dieses Jahres ausläuft. Das ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr endet die Förderung des Arbeitgebers durch die Bundesagentur für Arbeit am 31. Dezember 2009. Für die Arbeitszeitverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2010 beginnen, kann demnach keine Förderung mehr in Anspruch genommen werden.
Altersteilzeit, die bis zum 31. Dezember 2009 beginnt, kann noch höchstens sechs Jahre gefördert werden. Somit endet die Förderung tatsächlich Ende 2015. Abgesehen von der Förderung bleibt das Altersteilzeitgesetz aber weiterhin bestehen. Allerdings enden viele Verträge und Vereinbarungen, die sich an die Förderung durch die Bundesagentur anlehnen. In diesen Fällen müssen neue Vereinbarungen ausgehandelt werden.
