SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Witwerrente unabhängig vom Einkommen
06.10.2009
Auch Witwer sollten nach dem Tod ihrer Ehefrau eine Witwerrente beantragen. Das empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen. Viele Witwer stellen keinen entsprechenden Antrag, weil sie annehmen, aufgrund ihres eigenen Einkommens keinen Rentenanspruch zu haben. Im sogenannten Sterbevierteljahr – also den ersten drei Monaten nach dem Tod – werden die Einkünfte des Witwers aber noch nicht angerechnet.
Vielmehr erhält in dieser Zeit der Hinterbliebene unabhängig von seinem Einkommen die Rentenzahlung in der vollen Höhe der Rente der verstorbenen Ehefrau. Um das Sterbevierteljahr in Anspruch nehmen zu können, muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesmonat ein entsprechender Antrag gestellt werden.
