Sprungmarken

SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

Startseite Ihres Sozialverbandes > Sozial aktuell > Familie > Aktuelles > Elterngeld: Weihnachtsgeld zählt nicht


Elterngeld: Weihnachtsgeld zählt nicht

15.09.2009

Sonderzahlungen an einen Arbeitnehmer können bei der Berechnung des Elterngeldes nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Das geht jetzt aus einem Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg hervor. Demnach müssen die Zahlungen zum regelmäßigen Lohn gehören, damit sie bei der Berechnung eine Rolle spielen. So gehören etwa extra gezahlte Überstunden sowie mehrmals im Jahr gezahlte Überstunden zum Arbeitslohn und erhöhen das Elterngeld.

Nicht zum regelmäßigen Einkommen gehören hingegen das Weihnachtsgeld und ein 13. Monatsgehalt. Auch einmalige Abfindungen sowie Jubiläumsabfindungen bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Als Elterngeld werden 67 Prozent des Nettoarbeitslohnes bezahlt, den der Arbeitnehmer durchschnittlich in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erhalten hat (Az.: L 12 EG 7/08).




Service Navigation:


>> Zum Seitenanfang