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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Hartz IV: Betroffene Schüler erhalten zusätzliche Leistung

22.07.2009

Ab dem 1. August erhalten Schüler jeweils zum Schulbeginn zusätzlich 100 Euro für Schulmaterialien. Dies gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die entweder selbst oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben. Gefördert werden Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.

Betroffene müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen, die Auszahlung erfolgt automatisch. Voraussetzung ist jedoch, dass der auszahlenden Behörde der jeweilige Schulbesuch bekannt ist.




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